Banner

Warning: Parameter 1 to modMainMenuHelper::buildXML() expected to be a reference, value given in /www/htdocs/w0067e8c/libraries/joomla/cache/handler/callback.php on line 99
27.03.08 Region Braunschweig: Atommürllkippe der Nation?
Geschrieben von: Karl Fr. Eckhardt   

Die Braunschweiger Zeitung berichtet darürber, ausfürhrlicher als im Hauptteil in ihrer Salzgitter-Ausgabe. Eine Beschwerde der Stadt Salgitter vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Einrichtung des Atommürll-Lagers auf ihrem Grund wurde abgewiesen.

Gemäß einer Pressemitteilung des Gerichts habe die Stadt Salzgitter Art. 2, Abs. 1 des Grundgesetzes fürr sich in Anspruch genommen,  ein Grundrecht, welches in erster LInie natürrliche Personen schürtzen soll, auch gegen die öffentliche Gewalt. ("Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.") Danach sei die Stadt nicht klagebefugt.

Wir kennen die Argumentation der Stadt nicht, aber warum hat der Bürrgermeister von Salzgitter nicht persönlich, als natürrliche Person geklagt, oder warum unterstürtzt die Stadt nicht ihre Bürrger, wenn sie - als natürrliche Personen - klagen? Vielleicht gibt es ja uns unbekannte Grürnde, wir werden uns in der nächsten Zeit  damit mal etwas auseinandersetzen.

Die Grundrechte sind jedenfalls grundsätzlich nicht fürr die öffentliche Hand gemeint, die öffentliche Hand hat kein Recht auf Leben und genießt kein Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, vielmehr hat sie die Pflicht, die Grundrechte ihrer Staats- und Landeskinder, ihrer Bürrger und Einwohner zu schürtzen. Warum macht die Stadt das nicht einfach und unterstürtzt und befördert deren Klagen stattdessen? - (Vielleicht werden wir das noch herausfinden.)


Eine erste Stellungnahme der AG Schacht Konrad zum Urteil,
der Stadt Salzgitter, die sich mit ihrem "Schicksal" als Atommürll-Lager abzufinden scheint,  
und auch eine erste Presseerklärung der Grürnen Landtagsfraktion