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10.05.07 Verhandlungsfuchs nach Gutsherrenart? Wie OB Hoffmann Alexander Otto ürber den Tisch zo
Geschrieben von: Matthias Witte   

Der Leser der Braunschweiger Zeitung konnte am gestrigen Tage (Artikel: „Schloss-Bau stand zwei Mal vor dem Aus“) zum wiederholten Male nachlesen , wie geschickt Herr Hoffmann den Preis fürr das Schlosspark-Grundstürck nach und nach hochverhandelt hätte bis ürber die Schmerzgrenze hinaus, jenseits derer das Schloss-Arkaden-Projekt fürr die ECE unwirtschaftlich geworden wäre. Die ECE habe ursprürnglich nur 20 Mio € fürr das Grundstürck bezahlen wollen. Wegen der Schlossfassadenrekonstruktion habe er aber fürr die Stadt mehr fürr das Grundstürck herausholen und insgesamt 35,4 Mio € verlangen mürssen.
Das passt zu der Aussage eines ECE-Managers, der mir einmal versicherte: Wenn Alexander Otto nicht die Kultur so sehr lieben würrde, hätte er sich von dem Braunschweiger Projekt längst zurürckgezogen.

Eine moderne Heldensaga also: Auf der einen Seite ein Bürrgermeister, der sich anschickt, einen Großkonzern ürber den Tisch zu ziehen, auf der anderen Seite ein Konzernchef, der aus Liebe zur Kultur schließlich klein bei gibt.

Bei näherer Betrachtung bekommt die schöne Geschichte Risse.

Städtische Grundstürcke dürrfen eigentlich nicht frei nach Oberbürrgermeisters Gusto veräußert werden. Fürr ihre Veräußerung gelten strenge Regularien. Diese besagen, dass diese Grundstürcke, wenn sie nicht auf dem freien Markt angeboten werden, in ihrem Wert von einem unabhängigen Gutachter geschätzt werden mürssen und mindestens zu diesem Preis auch veräußert werden mürssen.

Eine Wertermittlung hat im Falle des Schlossparkgrundstürcks auch tatsächlich stattgefunden (allerdings nicht durch einen unabhängigen Gutachter, sondern durch einen Untergebenen von Herrn Dr. Hoffmann). Gemäß dieser im Juli 2003 nach den Verhandlungen mit ECE veröffentlichten Wertermittlung war das Schlosspark-Grundstürck 33,5 Millionen € wert.

Der unbefangene Leser stellt sich angesichts dieses Umstandes folgende Frage: Wie konnte Herr Hoffmann mit ECE ürberhaupt darürber verhandeln, ob er das Schlossparkgrundstürck vielleicht fürr 20 Millionen € ürbereignen könnte? Und wie kann er behaupten, dass er ECE nach und nach hochverhandelt hätte, wenn doch das Gesetz eine Veräusserung unter Wert ohnehin verbietet?

Wenn alles rechtens zugegangen ist, muss doch wohl am Anfang der Verhandlungen der Grundstürckswert objektiv ermittelt worden sein. Diese Wertermittlung hätte eine ürbereignung des Grundstürcks an ECE -z.B. fürr die besagten nur 20 Millionen € - a priori verboten.

Worin besteht nun Herrn Hoffmanns große Verhandlungsleistung, wenn er das Grundstürck doch nicht billiger abgeben durfte als er es tatsächlich getan hat?

Der OB aber erzählt immer neu von solchen Verhandlungen und beharrt auf seinen Verhandlungsleistungen. Weiß der OB eigentlich, was er damit behauptet? In der Konsequenz ergibt sich folgendes Szenario:

Zunächst wurde -unter Ausschluss von potentiellen Mitbietern, die den Preis in die Höhe hätten treiben können- mit ECE ein Preis fürr das Schlossparkgrundstürck ausgehandelt. Er (der OB) wäre eigentlich bereit gewesen, das Grundstürck ECE auch fürr 20 Millionen € zu ürbergeben, aber vor allem der Wunsch, die Schlossfassade zu bauen, nötigte ihn dazu, diesen Preis auf letztlich 35 Millionen € zu treiben. Nachdem man sich auf diesen Preis geeinigt hatte, wurde ein Untergebener von Herrn Hoffmann damit beauftragt, fürr das Schlosspark-grundstürck den entsprechenden Wert "objektiv" zu ermitteln. Wenn man sich auf einen Preis von 20 Millionen € geeinigt hätte, hätte man den Untergebenen entsprechend gebeten, einen Wert von 20 Millionen € "objektiv" zu ermitteln; bei 50 Millionen € einen Wert von 50 Millionen, usw.

Besonders bedenklich stimmt der Umstand, dass in der städtischen Lokalpresse solche Heldengeschichten erscheinen, die den Schluss aufdrängen, dass der OB die Stadt nach Gutsherrenart verwaltet und Mechanismen, die sicherstellen sollen, dass städtisches Vermögen nicht verschleudert wird, zur Farce verkommen sind, ohne dass es die leiseste Irritation gibt.

Was weiter irritiert, ist der Umstand, dass Herr Hoffmann diese Geschichten immer wieder zum Besten gibt. Ich frage nochmals: Weiß er ürberhaupt, was er da behauptet? Oder -auch das will ich nicht ausschließen- sehe ich Gespenster? Um Aufklärung aus berufenem Mund wird gebeten.

Demnächst ein weiteres Kapitel zum "Verhandlungsgeschick", mit dem Hoffmann immer wieder prahlt.


P. S. Administrator
Auf einige Frürchte oberbürrgermeisterlicher Verhandlungskunst wurde hier schon verwiesen, so in:
"Dürmmer als die Polizei erlaubt" oder die Metamorphose von Eigentum zu Schulden, oder in:
Geniale Erschließungen oder die Verschiebung von Zahlungspflichten